Ausbildung der Ausbilder Frankfurt am Main

In der Kursübersicht und Buchungsmaske finden Sie den jeweiligen Seminarpreis. Rabatte und Sonderkonditionen werden nicht angezeigt.

Der Seminarpreis ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Leistungen bei den drei oder fünf Tages Präsenzkursen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

  • Seminarkosten
  • Getränke und je nach Veranstaltungsort Snacks während des Seminars und in den Pausen
  • Betreuung bis zum Prüfungstermin


Leistungen bei den Online Seminaren zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

  • Seminarkosten
  • Betreuung bis zum Prüfungstermin

  • Die Prüfungsgebühr wird gesondert, von der jeweils prüfenden Stelle (IHK / HWK) berechnet. Die Anmeldung zur Prüfung muss gesondert vorgenommen werden.

    Alle Kosten sind von der Steuer voll abzugsfähig. 


    In der folgen Terminübersicht finden Sie alle Kurse, die derzeit noch freie Plätze haben.

    Gerne können Sie bei Fragen mit uns Kontakt aufnehmen.


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    Terminübersicht

    Anmeldung zu unseren Seminaren und Workshops

    Zur Anmeldung zu unseren Seminaren und Workshops können Sie direkt unser Seminar-Verwaltungsprogramm nutzen, Sie erhalten so sofort eine automatisch generierte Anmeldebestätigung.

    Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung aber auch über das Anmeldeformular am Ende der Seite Anmeldung, über das PDF-Formular als Scan oder Fax, oder mit den entsprechenden Informationen  per E-Mail an.

    Schulungsraum
    Schulungsraum
    Schulungsraum während Corona

    Seminarhinweise

    Ausbildung der Ausbilder Frankfurt am MainZielgruppe:

    Dieser Lehrgang richtet sich an

    • zukünftige Ausbilder,
    • Ausbildungsbeauftragte, die sich weiter qualifizieren wollen und an  
    • Teilnehmende einer anderen Weiterbildung, die die Ausbildereignung voraussetzt

    Lehrgangsinhalte:

    Grundlage für den Intensivlehrgang „Ausbildung der Ausbilder“ sind die Ausbildereignungsverordnung AEVO und die Empfehlungen der IHK / DIHK. 

    Handlungsfeld 1:

    Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

    Handlungsfeld 2:

    Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

    Handlungsfeld 3:

    Ausbildung durchführen

    Handlungsfeld 4:

    Ausbildung abschließen

    Prüfungssimulation (nur fünftägige Variante):

    Detailbeschreibung

    Lehrgangsinhalte:

    Die Teilnehmer erwerben die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung umfasst, in den Handlungsfeldern:

    1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
    2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,           
    3. Ausbildung durchführen und
    4. Ausbildung abschließen.

    Das Handlungsfeld 1 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen. Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind dabei in der Lage,

    1. die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen zu können,
    2. bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitzuwirken,
    3. die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darzustellen,
    4. Ausbildungsberufe für den Betrieb auszuwählen und dies zu begründen,
    5. die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf zu prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können,
    6. die Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einzuschätzen sowie
    7. im Unternehmen die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abzustimmen.

    Das Handlungsfeld 2 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten. Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind dabei in der Lage,

    1. auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert,
    2. die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen,
    3. den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abzustimmen,
    4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden,
    5. den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zu-ständigen Stelle zu veranlassen sowie
    6. die Möglichkeiten zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.

    Das Handlungsfeld 3 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert zu fördern. Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind dabei in der Lage,

    1. lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen, Rückmeldungen zu geben und zu empfangen,
    2. die Probezeit zu organisieren, zu gestalten und zu bewerten,            
    3. aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten,
    4. Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einzusetzen,
    5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen,
    6. Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu prüfen,
    7. die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig zu erkennen sowie auf eine Lösung hinzuwirken,
    8. Leistungen festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen,
    9. Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen sowie
    10. interkulturelle Kompetenzen zu fördern.

    Das Handlungsfeld 4 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzuzeigen. Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind dabei in der Lage,

    1. Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen,
    2. für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen,
    3. an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken sowie
    4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.